
Stellungnahmen, Beratungen für Behörden, Vorstösse: Der Rheinaubund bringt sich mit konstruktiven Vorschlägen in die nationale, kantonale und kommunale Politik ein. Der Schwerpunkt unserer Politischen Tätigkeit liegt im Gewässer- Natur und Heimatschutz.
Der Rheinaubund ist nach Art. 55 USG, Art. 12 NHG sowie Art. 28 GTG zur Verbandsbeschwerde berechtigt.
Stellungnahmen des Rheinaubundes zu Gesetzesvorlagen