Im Januar 1951 liessen die Bauherren des Kraftwerks Rheinau im Rheinfallbecken den künftigen, um zwei Meter erhöhten Einstau markieren. Es war das Startzeichen für den Kampf um den Erhalt der einmaligen Flussschleife um die Halbinsel Rheinau und gegen die Beeinträchtigung des Rheinfalls durch den Stau bis ins Rheinfallbecken. Eine der ersten gesamtschweizerischen Volksbewegungen für den Natur- und Landschaftsschutz formierte sich: Weite Kreise der Bevölkerung und namhafte Politiker stellten sich hinter das „Rheinau Komitee“. Mit über 50‘000 gültigen Unterschriften kam die eidgenössische Volksinitiative zum Schutz der Stromlandschaft Rheinfall-Rheinau zustande. Die Volksabstimmung, welche am 5. Dezember 1954 stattfand, wurde lokal massiv unterstützt, stiess in der übrigen Schweiz aber auf wenig Echo. Bei einer Stimmbeteiligung von 50 Prozent votierten Volk und Stände für das Kraftwerk. Einzig der Anliegerkanton Schaffhausen stimmte dagegen.
Der Kampf um Rheinau ging zwar verloren, doch war mit ihm der Grundstein zur Einführung des Natur- und Heimatschutzartikels in die Bundesverfassung und die spätere Einführung des Natur- und Heimatschutzgesetzes gelegt. Am 19. März 1960 wurde der Verein Rheinaubund aus dem Zusammenschluss des „Überparteilichen Komitees zum Schutz der Stromlandschaft Rheinfall-Rheinau“ und des „Komitees zum Schutze des Nationalparks“ mit Sitz in Schaffhausen gegründet.
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