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Gewässerräume sind der beste Hochwasserschutz

Medienmitteilung - 19. August 2021 - Winterthur

Die diesjährigen Hochwasser entlang von Reuss, Thur und weiteren Flüssen im In- und Ausland zeigen: Ausreichend gross bemessene Gewässerräume sind entscheidend für die Klimawandelanpassung und einen effektiven Hochwasserschutz. Doch statt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Gewässerraumausscheidung voranzubringen, berät die UREK am 23. August mit der Motion Hösli / Stark über weitere Ausnahmeregelungen. Aqua Viva fordert ein klares Bekenntnis zu einem zukunftsfähigen Hochwasserschutz und die Ablehnung der Motion.

„Die Motion Hösli / Stark ist kurzfristige Interessenpolitik auf Kosten zukünftiger Generationen. Um in Zeiten des Klimawandels einen effektiven Hochwasserschutz zu garantieren und das Artensterben in und entlang unserer Gewässer zu stoppen, müssen wir jetzt für ausreichend gross bemessene Gewässerräume sorgen“, sagt Salome Steiner, Geschäftsleiterin von Aqua Viva.

Die Motion Hösli fordert, dass in nicht kantonal oder national geschützten Gebieten und Landschaften ausserhalb der Bauzone die Grösse des Gewässerraumes generell verkleinert werden darf. Damit drohen wertvolle Flächen für den Hochwasserschutz verloren zu gehen und das Risiko von Hochwasserschäden an Strassen, Gebäuden sowie an Leib und Leben steigt.

Wie drängend diese Problematik ist, zeigen die schweren Regefälle im Juli dieses Jahres. Die Reuss auf Höhe von Hünenberg (Kanton Zug) schwoll innert Stunden von 430 auf 689 Kubikmeter pro Sekunde an – zu viel für die 100-jährigen Dämme. Hätte nicht der Zivilschutz die Löcher mit Blachen und tonnenweise Kies verstärkt, wären die Wassermassen wohl in die Reussebene geflossen und hätten Felder und Dörfer überschwemmt.

Auch andernorts wird deutlich, dass der Hochwasserschutz zwischen den alten Dämmen nicht mehr garantiert werden kann. Aufgrund des Klimawandels ist in Zukunft jedoch mit häufigeren und stärkeren Hochwassern zu rechnen. Der Aufwand wäre unverhältnismässig gross, die Dämme laufend zu verstärken und zu erhöhen. In breit bemessenen Gewässerräumen kann hingegen mehr Wasser schadlos abfliessen. Sie entlasten damit Dämme und Rückhaltebecken in Städten und Gemeinden. Ausserdem filtern sie Schadstoffe aus dem Wasser, bieten wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen und bieten durch ihren Strukturreichtum einen hohen Erholungs- und Erlebniswert.

Der Gesetzgeber hat daher im Gewässerschutzgesetz die verbindliche Ausscheidung ausreichend gross bemessener Gewässerräume an sämtlichen Still- und Fliessgewässern bis 2018 vorgeschrieben. Die Umsetzung geht in vielen Gemeinden jedoch nur langsam oder gar nicht voran. 2018 hatten erst 13 Prozent der Gemeinden ihre gesetzlichen Vorgaben erfüllt und das BAFU geht davon aus, dass bis 2025 – also sieben Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Frist – erst in rund 50 Prozent aller Gemeinden die Gewässerraumausscheidung abgeschlossen sein wird.

Die Motion Hösli / Stark wäre in dieser Hinsicht ein weiterer, nicht hinnehmbarer Rückschritt mit möglicherweise weitreichenden Folgen für zukünftige Generationen. Aqua Viva wehrt sich dagegen.

freie Bilder

Schaffäuli bei Neunforn, Thur - Bildrechte: Lou Goetzmann - Bildrechte: Lou Goetzmann, Aqua Viva

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Tobias Herbst

Tobias Herbst

Bereichsleiter Kommunikation

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