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Gewässer brauchen Raum
Mit dem neuen Gewässerschutzgesetz erhalten die Schweizer Flüsse und Bäche endlich mehr von ihrem ursprünglichen Platz zurück. Die Wissenschaft ist sich dabei einig: Ausreichende Gewässerräume bieten Mensch und Natur gleich eine ganze Reihe von Vorteilen. Doch das neue Gesetz wird vielerorts nicht zu Gunsten der Ökologie umgesetzt – Aqua Viva schaut deshalb genau hin.
Neues Gesetz schafft Verbesserung für Bäche und Flüsse
2011 trat das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft. Es legte fest, dass bis 2018 an allen Gewässern beidseitig ein Gewässerraum festgelegt werden muss. Mit dem Gewässerraum meint man einen Streifen links und rechts des Gewässers, der zum Gewässer dazu gezählt wird. In diesem kann die Ufervegetation wieder aufblühen und es kann eine Revitalisierung und gegebenenfalls auch eine Aufweitung des Gewässers stattfinden. Für die zahlreichen begradigten Gewässer der Schweiz ist dies eine grosse Verbesserung: Einem Bach mit einer natürlichen Breite von sechs Metern müssten nämlich in Zukunft 22 Meter Gewässerraum gegeben werden. Diese Fläche dürfte dann auch nur noch extensiv bewirtschaftet werden und nicht verbaut werden.
Viele Vorteile für Mensch und Natur
Der Gewässerraum ist die Verbindung vom Wasser zum Land und ein wichtiges Habitat für Tier- und Pflanzenarten - man spricht auch vom "Grünen Band". Ein ausreichend gross bemessener Gewässerraum ist zudem zentral für die naturnahe Revitalisierung des betroffenen Gewässers, für neue Hochwasserschutzmassnahmen, für einen besseren Gewässerschutz und letztlich für eine erhöhte Biodiversität durch die Schaffung von Lebensräumen und den geringeren Eintrag von Pestiziden und Dünger. Zuletzt erfreuen sich auch Erholungssuchende an den vielfältigen neuen Lebensräumen.
Bild 2: Der Eisvogel, ein charakteristischer Bewohner des Gewässerraums
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Fliessrecht für die Önz
Im Gespräch mit Aqua Viva zeigt Christoph Matti vom Kanton Bern, wie sich Interessenskonflikte bei der Gewässerraumausscheidung lösen lassen.
Gewässerräume - zentral für Mensch und Natur
Vollzugsdefizit Gewässerraumausscheidung
Das Gewässerschutzgesetz verpflichtete die Gemeinden bis 2018 ausreichend gross bemessene Gewässerräume festzulegen. Nach einer 2020 veröffentlichten Untersuchung haben bis Ende 2018 allerdings erst 15 beziehungsweise 13 Prozent (innerhalb beziehungsweise ausserhalb der Bauzone) der Gemeinden ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt. Doch statt auf eine rasche Umsetzung zu drängen und den Gewässern wieder mehr Raum zu geben, sollen mit der Motion Hösli/Stark nun weitere Ausnahmeregelungen für die Gewässerraumausscheidung ermöglicht werden.
Gesetzlicher Auftrag
Für Stillgewässer ist grundsätzlich ein Gewässerraum von 15 Metern gemessen ab der Uferlinie festzulegen. Die Bemessung des Gewässerraums für Fliessgewässer erfolgt in Abhängigkeit der ökologischen Qualität des Gewässerabschnitts (Schutzkategorie) sowie der Gerinnesohlenbreite. Es besteht zudem die Pflicht zur Freihaltung des Gewässerraums mit Ausnahme von Anlagen im öffentlichen Interesse (bspw. Fuss- und Radwege, Brücken) sowie ein Verbot der Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln innerhalb des Gewässerraums. Solange noch kein Gewässerraum ausgeschieden wurde, gelten im Interesse der Freihaltung Übergangsbestimmungen.
Sämtliche Still- und Fliessgewässer mit wenigen Ausnahmen (bspw. eingedolte oder künstlich angelegte Gewässer)
Die Festlegung des Gewässerraums ist Aufgabe der Kantone. Diese haben ausserdem dafür zu sorgen, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt und die Vorgaben zu dessen Gestaltung und Bewirtschaftung eingehalten werden.
Die Kantone mussten die Gewässerräume bis zum 31. Dezember 2018 festlegen.
Art. 36a GSchG; Art. 41 a-c, Art. 62 Übergangsbestimmung GSchV
BPUK, LDK, BAFU, ARE, BLW (Hrsg.) 2019: Gewässerraum. Modulare Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums in der Schweiz.
Aqua Viva im Einsatz für die Gewässerräume
Bis 2018 hätte der Gewässerraum zumindest behördenverbindlich festgelegt werden sollen. In vielen Gemeinden ist noch nichts passiert und wenn doch, fällt die Interessensabwägung selten Zugunsten der Ökologie aus. Aqua Viva stellt sich gegen diese kurzsichtige Herangehensweise und hat in zahlreichen Fällen Einsprache erhoben
News
Schwyz: Auch kleine Bäche brauchen Raum
Der Druck auf unsere Gewässer steigt
Gewässerräume: Grosser Schaden abgewendet
Unser Einsatz vor Ort
Gewässerraumausscheidung Wilchingen
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Gewässerraumausscheidung Gächlingen
Ort: Gächlingen
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Gewässerraumausscheidung Ramsen
Ort: Ramsen
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Gewässer: diverse
21.01.2021
Die Pläne zur Gewässerraumausscheidung der Gemeinde Ramsen verfehlen die gesetzlich vorgegebenen ökologische Ziele. Aqua Viva hat daher Rekurs eingereicht.
News I Medienmitteilung
Gewässerraumausscheidung Hemishofen
Ort: Hemishofen
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Gewässer: diverse
Gewässerraumausscheidung Hallau
Ort: Hallau
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Gewässerraumausscheidung Trasadingen
Ort: Trasadingen
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Gewässer: diverse
Gewässerraumausscheidung Schleitheim
Ort: Schleitheim
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Bauprojekt am Nuolen See
Ort: Nuolen
Kanton: Schwyz
Gewässer: Zürichsee
Bau Gewächshaus
Ort: Neftenbach
Kanton: Zürich
Gewässer: Töss
Gewässerraumausscheidung Feusisberg
Ort: Feusisberg
Kanton: Schwyz
Gewässer: Gewässer in Feusisberg
Kontakt
Esther Leitgeb
Bereichsleiterin Gewässerschutz,
Geschäftsführerin ARGE Hochrhein