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Bild: © tauav - stock.adobe.com

Mantelerlass: Energiewende auf Kosten der Natur

Mit dem Mantelerlass will das Parlament die Energiewende vorantreiben. Gut so! Dies darf jedoch nicht auf Kosten unserer Gewässer passieren. Genau dies ist jedoch zu befürchten. Für die zusätzliche Energieerzeugung sollen die letzten intakten Flüsse, Auen und Gletschervorfelder der Schweiz geopfert werden. Gleich mehrere der diskutierten Massnahmen wären für sie mit enormen ökologischen Schäden verbunden, ohne dass wir im Gegenzug die Energiewende entscheidend voranbringen. 


«Aqua Viva kämpft für eine ökologisch verträgliche Energiewende und sagt «Nein» zu den aktuell diskutierten, ökologisch verheerenden Massnahmen zum Mantelerlass!»

Salome Steiner, Geschäftsleiterin Aqua Viva

Mit dem sogenannten «Energie-Mantelerlass» (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) will das Parlament das Energie- und das Stromversorgungsgesetz erneuern: Konkrete Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs sollen eine sichere Energieversorgung gewährleisten und den Schweizer CO2-Ausstoss reduzieren.

In drei Punkten, welche die Wasserkraft beziehungsweise den Schutz der Gewässer betreffen, schiessen die diskutierten Vorschläge jedoch über das Ziel hinaus. Diese betreffen die Absenkung der gesetzlichen Restwassermengen, die Aufweichung des Biotopschutzes sowie die gesetzliche Festschreibung von 15 Wasserkraftprojekten.

Aqua Viva fordert: 

Keine Aufweichung der minimalen Restwasserbestimmungen!

Eine Aufweichung (oder Sistierung) der geltenden Restwasserbestimmungen hätte bei verhältnismässig kleinem Gewinn an Stromproduktion katastrophale Auswirkungen auf die Gewässer und wäre international ein verantwortungsloses Signal der Schweiz.

Seit 1976 ist die Sicherstellung von angemessenen Restwasserbestimmungen Bestandteil der Schweizer Verfassung. Erst 1992 wurde allerdings definiert, welche Mindestmenge von Gesetzes wegen in unseren Flüssen verbleiben müssen. Obwohl es sich dabei aus ökologischer Sicht um das absolute Minimum handelt, wurden die Bestimmungen bis heute nicht vollständig umgesetzt. Trotzdem hat der Bundesrat am 30. September 2002 entschieden, dass rund 45 Wasserkraftwerke ihre Restwassermengen zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 30. April 2023 reduzieren dürfen. 

→ Mehr zum Thema Restwasser

Kein starres Festschreiben von Einzelprojekten in den Gesetzen!

Das Festschreiben von Einzelprojekten in ein Gesetz ist verfassungswidrig und wirft viele Fragen auf, die zeitraubend (unter anderem von Gerichten) geklärt werden müssen. Ausserdem ist die Methodik, welche zur Liste mit den 15 Wasserkraftwerke geführt hat, mit grossen Fehlern behaftet.

Der Runde Tisch Wasserkraft hat sich 2021 unter der Leitung von Bundesrätin a.D. Simonetta Sommaruga und Beteiligung ihres Nachfolgers Albert Rösti auf den Neu- und Ausbau von 15 Wasserkraftwerken zur Erhöhung der Winterstromproduktion geeinigt. Diese Projekte sollen mit dem Mantelerlass nun im Energiegesetzt festgeschrieben werden.

→ Mehr zu den 15 Projekten des Runden Tisches Wasserkraft

Keine Energieanlagen oder fundamentale Eingriffe in Auengebiete!

Die Biotope von nationaler Bedeutung und die unbeschreibbar wertvollen Auenlandschaften sind die letzten Rückzugsorte unseres Tier- und Pflanzenreichtums. Auen bieten 84 Prozent all unserer Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Seit 1850 sind jedoch über 90 Prozent der Schweizer Auen verschwunden. Auch die Biotope von nationaler Bedeutung machen heute lediglich 2,3 Prozent der Schweizer Landesfläche aus.

In der Vorlage des Ständerats zum Mantelerlass soll der Bau von Energieanlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung ermöglicht werden. Davon betroffen wären beispielsweise auch Auengebiete wie die Greina-Hochebene oder das Val Roseg. 

→ Mehr zu den Biotopen von nationaler Bedeutung

Wir brauchen keine dieser Massnahmen! Um die Energiewende zu meistern, gilt es vielmehr die ungenutzten Potentiale bei der Solarenergie, der Energieffizienz sowie dem Energieverbrauch zu nutzen. Wie dies gelingen kann, zeigen Expert:innen aus Wissenschaft und Politik in unserem Themenbereich Energiewende und Gewässer

Chronologie

Unsere Kritik im Detail

Minimale Restwassermengen sind nicht verhandelbar

Zu kleine Wassermengen in Bächen und Flüssen können zum Todesstoss für gefährdete Arten wie Äsche oder Bachforelle werden. Bereits heute sichern wir nur minimale Überlebensmengen. Eine Unterschreitung würde irreparable Schäden nach sich ziehen.

Warum wir Gebiete mit absoluten Schutz benötigen

Wo heute noch rund ein Drittel aller bedrohten Tier- und Pflanzenarten der Schweiz letzte Zufluchtsorte findet, könnten zukünftig Wasserkraftwerke und Solaranlagen stehen. Doch die letzten Rückzugsorte der Natur können nicht auch noch die Energieprobleme des Landes lösen.

Kontakt

Salome Steiner

Salome Steiner

Geschäftsleiterin

+41 52 510 14 50